Ratten gesichtet: Muss ich das melden?


Ihr Ratgeber für Hamburg, Niedersachsen & Schleswig-Holstein

Der Schreck ist groß: Man geht abends in den Garten oder in den Keller und sieht einen langen Schwanz flüchten. Ratten in der Nähe des eigenen Zuhauses lösen bei den meisten Menschen Unbehagen aus. Neben der Frage „Wie werde ich sie los?“ taucht meist sofort die nächste Frage auf: Ist das eigentlich meldepflichtig?

Die Antwort lautet: Ja, meistens schon. Da Ratten als Gesundheitsschädlinge gelten, die Krankheiten übertragen können, haben die Bundesländer klare Regeln aufgestellt. Doch keine Sorge: Eine Meldung bedeutet nicht, dass das Ordnungsamt sofort Ihr Grundstück absperrt. Es geht vor allem um den Überblick über die lokale Lage.

Hier erfahren Sie, was in Ihrem Bundesland gilt:


1. Hamburg: Klare Regeln durch die Rattenverordnung

In der Hansestadt ist man besonders wachsam. Hier regelt die „Hamburger Rattenverordnung“, wie mit den Nagern umzugehen ist.

  • Meldepflicht: Ja, in Hamburg besteht eine generelle Meldepflicht bei Rattenbefall.
  • Wer ist zuständig? Das Institut für Hygiene und Umwelt (HU) ist die zentrale Anlaufstelle.
  • Was müssen Sie tun? Als Grundstückseigentümer oder Mieter (der den Vermieter informiert) sind Sie verpflichtet, den Befall zu melden. Auf öffentlichem Grund kümmert sich die Stadt; auf privatem Grund müssen Sie selbst aktiv werden und eine Bekämpfung einleiten.

2. Niedersachsen: Verantwortung liegt beim Eigentümer

In Niedersachsen gibt es die „Niedersächsische Rattenbekämpfungsverordnung“. Die Regeln sind ähnlich streng, aber die Zuständigkeiten liegen oft direkter bei den Kommunen.

  • Meldepflicht: Grundsätzlich müssen Sie einen Befall Ihrer Gemeinde oder dem zuständigen Ordnungsamt melden, wenn Sie ihn selbst nicht umgehend erfolgreich bekämpfen können oder der Befall ein größeres Ausmaß annimmt.
  • Bekämpfungspflicht: Als Besitzer oder Eigentümer eines Grundstücks sind Sie gesetzlich verpflichtet, die Ratten auf eigene Kosten zu bekämpfen.
  • Besonderheit: In vielen niedersächsischen Kommunen gibt es regelmäßige „Rattenwochen“, in denen flächendeckend kontrolliert wird.

3. Schleswig-Holstein: Meldung ans Gesundheitsamt

Im echten Norden ist die Bekämpfung oft durch lokale Polizeiverordnungen oder Satzungen der Kreise geregelt.

  • Meldepflicht: Bei einem Befall müssen Sie diesen unverzüglich dem örtlichen Ordnungsamt oder Gesundheitsamt melden.
  • Handlungspflicht: Auch hier gilt: Wer Ratten auf seinem Grundstück hat, muss handeln. Schleswig-Holstein betont besonders die Mitwirkungspflicht – wer einen Befall verschweigt und nichts unternimmt, riskiert Bußgelder.
  • Tipp: Sprechen Sie in Schleswig-Holstein unbedingt mit Ihren Nachbarn. Da Grundstücke hier oft weitläufig sind, nützt eine Bekämpfung nur auf einer Seite des Zauns meist wenig.

Wie geht man nun richtig vor? (Checkliste)

Egal in welchem Bundesland Sie wohnen, der Ablauf sollte immer derselbe sein:

  1. Ruhe bewahren: Eine einzelne Ratte im Garten ist noch keine Plage, aber ein Warnsignal.
  2. Ursachen finden: Steht der gelbe Sack offen? Liegt Vogelfutter auf dem Boden? Ist der Kompost offen? Futterquellen entfernen ist der erste Schritt!
  3. Vermieter informieren: Wenn Sie zur Miete wohnen, ist der Vermieter Ihr erster Ansprechpartner. Er muss die Kosten für die Bekämpfung tragen (solange Sie den Befall nicht fahrlässig verursacht haben).
  4. Profi rufen: Ratten sind schlau und meiden oft Standard-Fallen aus dem Baumarkt. Ein professioneller Schädlingsbekämpfer stellt sicher, dass die Bekämpfung HACCP-konform und tierschutzgerecht erfolgt.
  5. Behörden informieren: Ein kurzer Anruf beim zuständigen Amt (siehe oben) genügt oft schon, um der Meldepflicht nachzukommen.

Ein kleiner Trost zum Schluss

Ratten sind dort, wo Menschen sind. Ein Befall ist kein Zeichen von mangelnder Hygiene, sondern oft einfach Pech oder eine offene Futterquelle in der Nachbarschaft. Je früher Sie handeln, desto schneller kehrt wieder Ruhe ein!


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