Als Giftköder gegen Schadnager wie Ratten oder Mäuse verwendet man in der Regel Antikoagulanzien vom Cumarin-Typ (Fraßköder). Der Hauptunterschied dieser Giftköder liegt in der Wirksamkeit und dem Risiko von Resistenzen.
1. Generation (Ältere Wirkstoffe)
Die Wirkstoffe der Giftköder aus 1. Generation wirken schwächer und langsamer. Schädlinge müssen den Köder meist mehrfach fressen, um eine tödliche Dosis aufzunehmen. Zudem gibt es bei Wanderratten und Hausmäusen bereits weit verbreitete Resistenzen.
- Wirkstoffe:
- Warfarin
- Coumatetralyl
- Chlorophacinon
2. Generation (Moderne/Stärkere Wirkstoffe)
Wirkstoffe der 2. Generation sind wesentlich potenter. Eine einmalige Aufnahme reicht in der Regel aus, um die tödliche Dosis zu erreichen (sogenannte Single-Feed-Rodentizide). Sie wirken auch gegen Resistenzstämme der 1. Generation, bauen sich jedoch in Organismen langsamer ab (höheres Risiko für Sekundärvergiftungen).
- Wirkstoffe:
- Bromadiolon (mittlere Stärke innerhalb der 2. Gen.)
- Difenacoum (mittlere Stärke innerhalb der 2. Gen.)
- Brodifacoum (sehr stark)
- Flocoumafen (sehr stark)
- Difethialon (sehr stark)
Praxishinweis: Wirkstoffe der 2. Generation (insbesondere Brodifacoum, Flocoumafen und Difethialon) unterliegen wegen des Risikos von Sekundärvergiftungen strengen Anwendungsbestimmungen und dürfen im Freiland oft nur eingeschränkt oder durch Sachkundige/Professionelle eingesetzt werden.
Der Vorteil dieser Wirkstoffe ist unter anderem die zeitverzögerte Wirkung. So entwickeln die Tiere keine Scheu vor der Aufnahme der Köder, da sie die tödliche Wirkung nicht mit der Köderaufnahme in Verbindung bringen. Die Scheu vor neuen Dingen nennt man Neophobie.
Diese Einteilung der Wirkstoffe in einer Wirkpyramide stellt auch die Toxizität dar. Kein ausgebildeter Schädlingsbekämpfer setzt mehrere dieser Wirkstoffe gleichzeitig ein. Das ist auch nachzulesen in der sachkundigen Anwendung von Antikoagulantien.
Grundsätzlich falsch, gegen die Biozidverordnung verstoßend und von Laien ausgelegt würde man so ein „Gebilde“ aus Giftköder nennen, das wir kürzlich bei einer unserer neuen Kunden vorgefunden haben. Hier ist der Köder aus verschiedenen Wirkstoffen nicht einmal verschleppungssicher ausgebracht:

Der Wegfall der befallsunabhängigen Dauerbeköderung (BUD) mit antikoagulanten Rodentiziden oder auch Giftköder genannt tritt ab Juli 2026 im Zuge der EU-weiten Wirkstofferneuerung in Kraft. Damit entfällt die präventive Dauerauslegung von Fraßgiften ohne nachgewiesenen Schadnagerbefall; Antikoagulanzien dürfen künftig nur noch zeitlich begrenzt im akuten Befallsfall eingesetzt werden.
Rechtliche Grundlagen & Gesetzgeber
- Gesetzgeber / Zuständige Stellen:
- EU-Ebene: Europäischen Union / EU-Kommission über die EU-Biozidverordnung (EU) Nr. 528/2012 (PT 14 – Rodentizide) sowie zugehörige Durchführungsbeschlüsse.
- Nationale Umsetzung: In Deutschland ist die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) als Zulassungsbehörde für die chemikalien- und biozidrechtlichen Auflagen und Risikominderungsmaßnahmen (RMM) zuständig (in Abstimmung mit dem Umweltbundesamt, UBA).
- Wo das nachzulesen ist:
- Offizielle Merkblätter und Fachinformationen des Umweltbundesamtes (UBA) zur befallsunabhängigen Dauerbeköderung.
- Bekanntmachungen der BAuA zu den geänderten Zulassungsbedingungen und Zusammenfassungen der Merkmale des Stoffs/Produkts (SPC) für Antikoagulanzien der 1. und 2. Generation.
- Artikel 19 und 52 der EU-Biozidverordnung (EU) Nr. 528/2012.
Im freien Verkauf, etwa in Baumärkten oder Gartencenter, sind klassische antikoagulante Fraßköder für Privatpersonen längst nicht mehr erhältlich.
Für Verbraucher beschränkt sich das Sortiment der Giftköder im Freiverkauf von zum Beispiel dem Baumarkt im Wesentlichen auf wirkstofffreie Monitoring-Köder, mechanische Schlagfallen oder Produkte auf Basis alternativer Wirkstoffe wie Alpha-Chloralose (ausschließlich gegen Mäuse im Innenbereich). Zudem sind Baumärkte bei der Abgabe von Schädlingsbekämpfungsmitteln gesetzlich zu einem fundierten Beratungsgespräch verpflichtet, um Fehleinsätze zu vermeiden.
Das zentrale Problem für Laien: Die im frei verkäuflichen Bereich verbliebenen Präparate oder schwachen Dosisstufen der Giftköder wirken gegen fortgeschrittene Nagetiere oft gar nicht mehr oder scheitern an weit verbreiteten Resistenzen, was zu einer unnötigen Verzögerung der Befallsbekämpfung führt. Aus diesem Grund sollte bei einem Befall mit Ratten oder Mäusen stets ein professioneller Schädlingsbekämpfer hinzugezogen werden. Ein Fachmann garantiert nicht nur eine nachhaltige, wirksame Tilgung, sondern sorgt vor allem für die fachgerechte Sicherung der Maßnahmen, um Gefährdungen von Kindern, Haustieren oder der Umwelt konsequent auszuschließen.
Ein weiterer zentraler Grund für die strikte Regulierung ist das hohe Risiko der Bioakkumulation: Antikoagulanzien – insbesondere die hochpotenten Wirkstoffe der 2. Generation – bauen sich im Gewebe von Zielorganismen extrem langsam ab. Nimmt eine Ratte oder Maus den Köder auf, reichert sich das Gift vor allem in der Leber an. Werden diese geschwächten oder bereits tot aufgefundenen Nager anschließend von Greifvögeln, Eulen, Füchsen oder auch Haustieren gefressen, gelangt der Wirkstoff in die Nahrungskette und führt zu gefährlichen Sekundärvergiftungen durch diese Giftköder. Um solche schwerwiegenden Ökosystem-Schäden zu vermeiden, gehören diese Biozide ausnahmslos in sachkundige Hände. Professionelle Schädlingsbekämpfer verfügen über das nötige Fachwissen zur zielgerichteten Köderplatzierung, der korrekten Dosierung sowie dem zügigen Beseitigen von Kadavern, wodurch der ungewollte Eintrag persistenter Gifte in Umwelt und Tierwelt wirksam minimiert wird.
Für eine wirksame und rechtssichere Bekämpfung von Ratten oder Mäusen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
